Ungehindert Kind-Fachtagung 2.-3.Mai 2008
Die Un-Kinderrechtskonvention stellt in ihrem Artikel 1 lapidar fest. “Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,…” Im Artikel 2 heißt es: “Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung…”, z. B. wegen einer Behinderung. Zu diesen Rechten gehören Leben, Überleben, Entwicklung (Artikel 6), eine eigene Identität (Artikel 8), Gesundheitsfürsorge (Artikel 24), Bildung und Erziehung (Artikel 28/29), Ruhe, Frieden, aktive Erholung, Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Artikel 31). Kinder mit Behinderungen haben Anrecht auf besondere Unterstützung zur “möglichst vollständigen sozialen Integration und individuellen Entfaltung” (Artikel 23).
Wie sieht es bei uns mit der Umsetzung dieser Rechte für Kinder mit Behinderungen aus?
Immer wieder machen Eltern die Erfahrung, dass ihre Kinder mit Behinderungen an den normalen Orten einer Kindheit nicht selbstverständlich erwartet werden. So entsteht immer wieder neu Entfremdung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung. Das Kind als Subjekt – wie es die UN-Kinderrechtskonvention im grundlegenden Artikel 3 fordert – bleibt auf der Strecke.
Die Tagung wendet sich an Familien mit Kindern mit Behinderung, Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Vereinen, Lehrerinnen und Lehrer – eben an alle, die Kinder mit Behinderungen in die Mitte der Gesellschaft holen können. Gemeinsames Thema ist, wie die Spirale der Ausgrenzung überwunden werden kann.
Anmeldeschluss ist der 15. 4. 2008, weitere Informationen unter http://www.gemeinsamleben-gemeinsamlernen.de