Reformen der Eingliederungshilfe

Zum Welttag behinderter Menschen nimmt die Reform der Eingliederungshilfe Konturen an
Berlin. Schon seit Jahren wird über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen diskutiert. Die Große Koalition hatte ein entsprechendes Gesetz angekündigt, sich aber darauf beschränkt, gemeinsam mit den Bundesländern Eckpunkte für das Reformvorhaben zu erarbeiten.

„Wir begrüßen“, so Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, „dass die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer pünktlich zum heutigen Welttag für behinderte Menschen einen Beschluss veröffentlicht haben, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe so rechtzeitig vorzulegen, dass er noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.“ Wichtig ist, dass die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer ausdrücklich feststellen, es sei nicht das Ziel des Reformvorhabens, „Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige einzuschränken, zu ihrem Nachteil zu kürzen oder wegfallen zu lassen“.

Robert Antretter: „Es muss jetzt darum gehen, auf diese Reformdiskussion Einfluss zu nehmen. Die Eingliederungshilfe ist vor allem für Menschen, die von Geburt an behindert sind, von zentraler Bedeutung. Wir fordern dass sie im Lichte der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt wird. Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Bürger unseres Landes und müssen in allen Lebensphasen am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Stoßen sie auf Barrieren, so müssen die Leistungen der Eingliederungshilfe einen Nachteilsausgleich umfassen, der nicht länger von Einkommens- und Vermögensprüfungen abhängig gemacht werden darf.“

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