Freifahrtregelung für Menschen mit Behinderung muss erhalten bleiben
Die 121 Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. wehren sich entschieden gegen die Pläne, die Freifahrten für behinderte Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln zu streichen. Durch eine entsprechende Initiative will die CDU/FDP-Regierung Baden-Württemberg einen gemeinsamen Beschluss aller Bundesländer im Bundesrat herbeiführen und die Abschaffung der Freifahrtregelung erreichen.
Mit Empörung reagierte die Mitgliederversammlung der LAG SELBSTHILFE NRW, die sich am Wochenende in Köln traf, auf diesen Einsparungsvorschlag. Ausgerechnet bei Menschen mit ganz erheblichen Geh-, Hör-, Seh- und anderen Beeinträchtigungen solle ab kassiert werden, damit Steuersenkungen für andere möglich würden. “Das lässt jedes Gespür für soziale Gerechtigkeit vermissen”, so die Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE, Geesken Wörmann und wird die Spaltung unserer Gesellschaft in arm und reich gefährlich verschärfen.” Sie und die Mitgliedsverbände fordern die NRW-Landesregierung und das Parlament auf, die Streichung der Freifahrtregelung abzulehnen.
16. November 2009 um 18:56
Ich bin auch für die Freifahrten, auf jeden Fall.
Was mich aber stutzig macht – warum darf die Bekannte eines Studenten, der schwerhörig ist
(aber durch Hörgerät fällts nicht mal auf- er lebt einfach ganz normal und braucht SICHERLICH keine Begleitung zum Zugfahren!!),
kostenlos mit ihm Bahn fahren?
Das finde ich unfair und ich würde das Geld lieber woanders investiert sehen – GERNE auch für behinderte Menschen, die wirklich Hilfe brauchen.
16. November 2009 um 18:57
Sorry, nochmals ich: Falls ich da was falsch verstanden hatte mit dem “kostenlos fahren”, nehmts mir bitte nicht überl.
17. November 2009 um 13:09
Freifahrtregelung bedeutet:
Menschen mit Behinderungen, die einem Schwerbehindertenausweis vom 100% haben werden unentgeltlich im Regionalverkehr der Städte und bei der DB befördert. Haben Sie zudem ein B (Steht für Begleitung) in ihrem Ausweis, dann erhält die begleitende Person ebenfalls eine Freifahrt. Bei Fahrten mit dem ICE bezahlt der Mensch mit Behinderungen genauso, wie jeder andere Fahrgast, nur die Begleitperson wird unentgeltlich befördert.