Richtlienien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Öffentliche Petition auf der Homepage des Deutschen Bundestages im Internet:

Eltern mit behinderten Kindern sehen sich zunehmend Schwierigkeiten im Umgang mit der neuen Pflegebegutachtungspraxis ausgesetzt. Aus der Elternselbsthilfe wurde deshalb zum Thema Pflegeversicherung und zur Pflegebedürfigkeit am 15.12.2006 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Diese öffentliche Petition ist auf der Homepage des Deutschen Bundestages – Petitionsausschuss zu finden. Die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches sind demnach so fortzuschreiben, dass aus den Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen wieder der Gesamtpflegeaufwand und der Abzugswert für gleichaltrige nicht behinderte/gesunde Kinder ersichtlich wird. Außerdem wird eine Veränderung dahingehend gefordert, dass mit dem Bescheid der Pflegekasse über die jeweilige Stufe der Pflegebedürftigkeit in jedem Fall den Pflegebedürftigen eine Kopie des Gutachtens ausgehändigt wird, damit die tscheidung der Pflegekasse überprüfbar wird.

Diese Petition kann mitgezeichnet, d. h. unterstützt werden. Abschlusstermin für die Mitzeichnung ist Dienstag, der 6. März 2007. Für weitere Informationen und für die Mitzeichnung der Petition diesen Link.

Eine Antwort zu “Richtlienien zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit”

  1. admin sagt:

    Glückwunsch, beinahe hätten wir ja übersehen, dass dies der 100. Beitrag ist seit das Weblog besteht. Wäre natürlich schön, wenn Deine Mitglieder mal ein wenig aktiver bei den Kommentaren würden (und wenn sie nur mal einen Gruß hinterließen) und Deine Vorstandskolleginnen und -kollegen auch mal in die Tasten griffen. So bleibt die ganze Arbeit, liebe Rita, an Dir alleine hängen. Und das kann es ja nicht sein, oder?

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